Regionen
Großherzogtum LuxemburgErwuesseBildung
Beitrittsbedingungen
Eine Konvention wird geschlossen zwischen der ErwuesseBildung asbl. und dem Besitzer oder dem Nutzer der Kirche.
Auszüge aus der Konvention:
ErwuesseBildung asbl. stellt der Kirche folgendes zur Verfügung:
• die Plakette für die Fassade mit Namen der Kirche und Öffnungszeiten
• eine Flagge Eglises Ouvertes
• eine plastifizierte Beschreibung der Kirche in 3 Sprachen
• eine Seite im Internet, von der Stiftung "Open Churches" verwaltet
• die Broschüren des Netzwerkes.
Die teilnehmende Kirche verpflichtet sich dazu:
• die Kirche zu mindestens folgenden Zeiten zu öffnen: 8 Wochen zwischen dem 1.6. und 30.9., an 3 aufeinanderfolgenden Tagen für mindestens 4 Stunden/Tag
• Informationsmaterial über die Kirche und die Pfarrgemeinde auszulegen und eine Willkommensatmosphäre zu schaffen
• die Kirche am Wochenende der Offenen Kirchen zu öffnen
• Angaben zur Kirche und Fotos an die ErwuesseBildung zu liefern
• sich mit der Pfarrgemeinde abzusprechen über ein eventuelles kulturelles Angebot, welches die Heiligkeit des Raumes und die darin stattfindende Liturgie berücksichtigt.
Das Logo "Offene Kirchen" kann benutzt werden (im Einklang mit der grafischen Charta der Stiftung open churches) um für die Kirche oder das Netzwerk zu werben oder um Gästen den Weg zur Kirche anzuzeigen.
Das Recht zur Nutzung des Logos kann entzogen werden, wenn die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Finanzielle Beteiligung
Die finanzielle Beteiligung für eine teilnehmende Kirche beträgt 350€ für das erste Jahr.
Die finanzielle Beteiligung beträgt anschliessend jeweils 220 €/Jahr.
Der verantwortliche Pfarrer unterzeichnet die Konvention mit.
Auszüge aus der Konvention:
ErwuesseBildung asbl. stellt der Kirche folgendes zur Verfügung:
• die Plakette für die Fassade mit Namen der Kirche und Öffnungszeiten
• eine Flagge Eglises Ouvertes
• eine plastifizierte Beschreibung der Kirche in 3 Sprachen
• eine Seite im Internet, von der Stiftung "Open Churches" verwaltet
• die Broschüren des Netzwerkes.
Die teilnehmende Kirche verpflichtet sich dazu:
• die Kirche zu mindestens folgenden Zeiten zu öffnen: 8 Wochen zwischen dem 1.6. und 30.9., an 3 aufeinanderfolgenden Tagen für mindestens 4 Stunden/Tag
• Informationsmaterial über die Kirche und die Pfarrgemeinde auszulegen und eine Willkommensatmosphäre zu schaffen
• die Kirche am Wochenende der Offenen Kirchen zu öffnen
• Angaben zur Kirche und Fotos an die ErwuesseBildung zu liefern
• sich mit der Pfarrgemeinde abzusprechen über ein eventuelles kulturelles Angebot, welches die Heiligkeit des Raumes und die darin stattfindende Liturgie berücksichtigt.
Das Logo "Offene Kirchen" kann benutzt werden (im Einklang mit der grafischen Charta der Stiftung open churches) um für die Kirche oder das Netzwerk zu werben oder um Gästen den Weg zur Kirche anzuzeigen.
Das Recht zur Nutzung des Logos kann entzogen werden, wenn die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Finanzielle Beteiligung
Die finanzielle Beteiligung für eine teilnehmende Kirche beträgt 350€ für das erste Jahr.
Die finanzielle Beteiligung beträgt anschliessend jeweils 220 €/Jahr.
Der verantwortliche Pfarrer unterzeichnet die Konvention mit.