Die Urkunde
Die Kirchen, die am Projekt "Offene und gastfreundliche Kirchen" teilnehmen wollen, verpflichten sich dazu:
Das Recht zur Verwendung des Logos kann widerrufen werden, wenn festgestellt wird, dass die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden.
- Die Kirche für Besucher 8 aufeinander folgende Wochen lang zwischen dem 1. Juni und dem 30. September offen zu halten: 3 Tage die Woche (normalerweise Freitag, Samstag und Sonntag), 4 Stunden am Tag (normalerweise von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr).
- Die Kirche für den Empfang mit Broschüren über die Kirche, Informationen über das Gemeindeleben, einem Gästebuch und auch zur Schaffung einer gastfreundlichen Atmosphäre (z.B. Blumen, Hintergrundmusik) auszustatten.
- Falls erforderlich, um während der Öffnungszeiten Freiwillige für den Empfang zur Verfügung zu stellen und sie zu schulen.
- Ein vollständiges Inventar der wertvollen Gegenstände, die Teil des Erbes sind, zu führen und diese Gegenstände zu sichern.
- Öffnen Sie die Kirche während der Tage der Offenen Kirchen an Samstagen oder Sonntagen von 10 bis 18 Uhr.
- Die angeschlossene Kirche kann das Logo "Offene Kirchen" für Werbezwecke oder zur Führung der Besucher in die Kirche verwenden. Das Logo ist eine eingetragene Marke und darf nur in dieser Form verwendet werden.
Das Recht zur Verwendung des Logos kann widerrufen werden, wenn festgestellt wird, dass die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden.